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Richtlinien für Auslandsstipendien des Deutschen Archäologischen Instituts
gem. Genehmigung des Auswärtigen Amtes vom 06. Juli 2001

1. Die Stipendien werden für umgrenzte selbständige Forschungsvorhaben nach eigener Wahl vergeben, die im Interesse des Deutschen Archäologischen Instituts liegen und auf seine Arbeit im Ausland ausgerichtet sind.

2. Die Auslandsstipendien werden für die Dauer von mindestens einem, höchstens drei Jahren verliehen und verpflichten zum Aufenthalt am Sitz der betreffenden Abteilung oder Außenstelle und zur Teilnahme an deren wissenschaftlichem Leben. Das Institut unterstützt das Vorhaben durch seine wissenschaftlichen und technischen Einrichtungen.

3. Voraussetzung für die Bewerbung ist die Promotion. Die Bewerber sollen in der Regel nicht älter als 40 Jahre sein; sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

4. Die Auslandsstipendien werden von der Zentraldirektion des Deutschen Archäologischen Instituts auf Vorschlag des Präsidenten und im Einvernehmen mit dem Direktor der betreffenden Abteilung auf ihrer Jahressitzung vergeben.

5. Mit der Bewerbung sind einzureichen
- kurze Darstellung eines Forschungsvorhabens, gegebenenfalls mit Fotos oder Zeichnungen,
- Arbeitsprogramm,
- Aufstellung der Nebenkosten, die über die Nutzung der wissenschaftlichen und technischen Einrichtungen der betreffenden Abteilung hinausgehen,
- Promotionsurkunde,
- Schriftenverzeichnis,
- tabellarischer Lebenslauf mit Angaben zu Familienstand und Staatsangehörigkeit.

6. Durch die Vergabe eines Auslandsstipendiums wird kein Arbeitsverhältnis zwischen dem Empfänger und dem Deutschen Archäologischen Institut begründet. Bewerber, die sich anderweitig in einem Arbeitsverhältnis befinden, müssen sich für das Stipendium beurlauben lassen.

7. Das Auslandsstipendium beträgt monatlich 2.300,81 Euro, das sich wie folgt aufteilt: 1.278,23 Euro sind für die Kosten des Lebensunterhaltes einschließlich Auslandszuschlag und 1022,58 Euro als Sachbeihilfe bestimmt. Zum Auslandsstipendium kommen ein Betrag von 205 Euro für den Ehegatten, falls dieser mit am Aufenthaltsort des Stipendiaten wohnt und kein eigenes Einkommen erzielt, sowie die Kosten für An- und Abreise des Stipendiaten, des Ehegatten und der im Haushalt lebenden Kinder.

Die Versicherung gegen Krankheit obliegt Ihnen selbst. Als Auslandsstipendiatin bzw. Auslandsstipendiat des DAI können Sie sich auch unverbindlich an den DAAD in Bonn wenden (Telefon Versicherungsstelle: 0228-882 294 oder 400 bzw. http://www.daad.de/ausland/service/daad-gruppenversicherungen/05124.de.htm.
Stipendiaten können dort im Rahmen einer Gruppenversicherung (Tarif 751) während der Zeit des Auslandsaufenthaltes versichert werden. Sie können sich dieser Versicherung anschließen. Die Höhe des Beitrages wird Ihnen von der Versicherungsstelle mitgeteilt.


gez. Prof. Dr. Helmut Kyrieleis

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updated: 03/25/2010

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