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Abteilung Rom - Redaktionelle Hinweise für Artikel in den Römischen Mitteilungen

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Merkblatt für Autorinnen und Autoren der Römischen Mitteilungen

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Um Kosten und redaktionellen Aufwand bei der Druckvorbereitung unserer Publikationen so niedrig wie möglich zu halten, bitten wir Sie mit Nachdruck, die folgenden Hinweise aufmerksam durchzulesen und bei der Abfassung von Beiträgen sorgfältig zu beachten.

Beiträge sind bitte vollständig und satzfertig zur Begutachtung vorzulegen. Dies gilt gleichermaßen für Text, Anmerkungen, Abbildungen, Beilagen, Legenden, Abbildungsnachweise etc. Die Verantwortung für den Inhalt und die Korrektheit der Zitate sowie für die Klärung der Bildrechte und die Einholung der Publikationsgenehmigungen für den Druck in den Römischen Mitteilungen trägt der Verfasser. Angenommen werden Aufsätze in deutscher, italienischer, englischer, französischer oder spanischer Sprache.

Die Römischen Mitteilungen sind eine Zeitschrift mit Peer-Review. In diesem Verfahren durchlaufen alle eingereichten Manuskripte ab dem Jahr 2006 nach einer Vorauswahl durch die Herausgeber eine Prüfung durch externe Gutachter. Die Zeitschriften des DAI gelten damit als referiert. Des Begutachtungsverfahren erfolgt anonymisiert, Autor und Gutachter werden einander und gegenüber dritten außerhalb unseres Hauses nicht genannt. Nach der Begutachtung erfahren Sie als Autorin/ Autor, ob ihr Manuskript angenommen ist. Außerdem sind nun auch Schlagworte (Keywords) und für einen effektiven Datenaustausch alle Daten, auch Originalfotos, in digitaler Form erforderlich (siehe unten).

Eingereichte Manuskripte, die nicht den allgemeinen sprachlichen Standards und formalen Vorgaben entsprechen, werden von der Redaktion mit der Bitte um Angleichung an die aktuellen Richtlinien des DAI vor der Weitergabe an die Gutachter zur Überarbeitung an die Autorin/den Autor zurückgesandt.

Redaktionsschluß für die Römischen Mitteilungen ist jeweils der 30. September. Es empfiehlt sich jedoch, Manuskripte deutlich vor diesem Datum einzureichen, damit eventuelle inhaltliche, sprachliche und formale Verbesserungswünsche der Redaktion rechtzeitig vor dem Redaktionsschluß eingearbeitet werden können Vor der Publikation in den Römischen Mitteilungen unterzeichnet die Autorin/der Autor mit der Abt. Rom des DAI eine Publikationsvereinbarung zur Verbreitung und Veröffentlichung des Aufsatzes in gedruckter wie digitaler Form.

1. Das Manuskript

Manuskripte werden sowohl in ausgedruckter Form als auch auf CD-Rom eingereicht (siehe unten 4. Manuskripte auf Datenträgern).

Bei der Formatierung beachten Sie bitte:

1. Verwenden Sie ausschließlich Stilvorlagen statt manueller Auszeichnungen.
2. Keine manuell eingefügten Trennungen oder Schriftschnitte wie Kursiv, Fett oder Unterstrichen.
3. Benutzen Sie moderne Unicode-Schriften wie Gentium, Cardo, Palatino Linotype o. ä., die sich auch für setztechnisch anspruchsvolle Texte eignen (etwa Altgriechisch, Etruskisch, Türkisch).
4. Alle etwaigen Satzanweisungen sind im Manuskript zu vermerken.

Die Anmerkungen werden im gesamten Werk durchgezählt.
Die Abkürzungsverzeichnisse und Richtlinien für Publikationen des Deutschen Archäologischen Instituts sind genau zu beachten. Dabei gelten ab Januar 2006 die neuen Richtlinien des DAI für die Abfassung von Manuskripten. Alle bisher publizierten Richtlinien, insbesondere die im Archäologischen Anzeiger 1997, 611-628, treten damit außer Kraft. Neben den dort aufgeführten Abkürzungen für Zeitschriften, Reihen und Monographien sind insbesondere auch die Vorgaben für die Gestaltung von Anmerkungen verbindlich!

Für das Zitieren von Literatur in den Fußnoten stehen zwei Alternativen zur Auswahl; die gewählte Form ist im Manuskript jeweils konsequent durchzuhalten:

a) bekanntes DAI-System.
- In den Anmerkungen werden überwiegend vollständige Zitate unter Verwendung von Sigeln angegeben.
- Daneben sind für ausgewählte, häufig zitierte Werke Kurzzitate zu verwenden, bestehend aus Name des Autors und Erscheinungsjahr. Sie werden in einem Abkürzungsverzeichnis aufgelöst.

b) Autor-Jahr-System.
- In den Anmerkungen wird für jedes zitierte Werk ein Kurzzitat verwendet, bestehend aus Name des Autors und Erscheinungsjahr.
- Die Kurzzitate werden in einem Litertaurverzeichnis durch vollständige bibliographische Angaben aufgelöst. Das Verzeichnis kann wahlweise ganz ohne Abkürzungen oder unter Verwendung von Sigeln erstellt werden.

Ausdrücklich hingewiesen sei hier auf einige wesentliche Neuerungen, die für beide Systeme gleichermaßen gelten:
- Aufsatz-Titel werden angegeben.
- Erscheinungsorte sind anzugeben.
- Seitenzitat ff. (bzw. ital. sgg.) ist nicht zulässig, statt dessen sind konkrete Zahlenstrecken zu nennen (z. B. 123-321).
- Rückverweise werden unter Nennung der Fußnote, in der die vollständige bibliographische Angabe steht, mit a. O. (Anm. ...) gegeben; nicht zulässig sind ebenda, ders., dies.
- Verweise auf Seiten im eigenen Manuskript (Blockaden) sind nicht zulässig.
- Abbildungsnachweis: auf korrekte Zitierweise achten und Urheber-Namen angeben.
Unangetastet bleiben einige Feinheiten der Text- und Anmerkungsgestaltung, um deren Beachtung dringend gebeten wird:
- Achten Sie bitte auf eine korrekte und einheitliche Verwendung der Anführungszeichen. Wörtliche Zitate werden in deutschsprachigen Texten durch doppelte deutsche Anführungszeichen ("Haus" bzw. »Haus«). Dies gilt auch für fremdsprachige Zitate innerhalb eines deutschen Textes. Antike Quellenzitate werden ohne Anführungszeichen gesetzt. Andersprachige Manuskripte verwenden in sich einheitlich die in der jeweiligen Sprache üblichen Anführungszeichen für wörtliche Zitate. Statt der Bezeichnung sogenannt oder sog. können einfache Anführungszeichen stehen (,barbarisch' bzw. >barbarisch<).
- Originale lateinische Quellenzitate setzen sie bitte kursiv. Lateinische Begriffe, die wie z.B. Forum oder Toga als Fremdwörter oder fachliche Termini Technici Eingang in die deutsche Sprache gefunden haben, nicht kursiv, gleiches gilt für lateinische Ortsnamen.
- Abkürzungen wie a. O., d. h., m. E., s. o., s. u., s. v., z. B., z. T. etc. sind grundsätzlich mit einer Leerstelle hinter dem ersten Punkt zu versehen. - Vornameninitialen von Autoren sind ebenfalls mit einer Leerstelle hinter jedem Punkt zu versehen (z. B. C. W. M. Cox).
- Eine Leerstelle folgt desgleichen auf Tafelziffern, die mit Buchstaben untergliedert sind (z. B. Taf. 87 a).
- Bei Literaturzitaten ist f. durch eine Leerstelle von der vorangehenden Seitenzahl zu trennen (z. B. Curtius a. O. 13 f.).
- Anmerkungsziffern stehen im Text grundsätzlich vor dem Satzzeichen.
- Namen von Museen und Institutionen geben Sie bitte in der jeweiligen Landessprache an.
- Bei der Gestaltung von Seiten- und Abbildungsnachweisen halten Sie sich bitte strikt an die Regeln des DAI.

Werden in einem Beitrag zusätzlich zu den Abkürzungen des DAI weitere Literaturtitel abgekürzt, so ist eine Liste der neu eingeführten Abkürzungen beizulegen.
Bei nicht deutschsprachigen Manuskripten gelten für die Fußnoten die für DAI-Publikationen verbindlichen Kürzel . Die antiken Autoren und Werktitel werden abgekürzt nach "Der Neue Pauly" und ergänzend nach "Liddell - Scott" für die griechischen, nach dem Indexband des "Thesaurus Linguae Latinae" für die lateinischen.

Zwischenüberschriften sind gegebenenfalls in höchstens zwei klar geschiedenen Ebenen anzulegen. Bei Literaturzitaten werden Vornamen abgekürzt, bei jeder anderen Nennung einer Person werden Vor- und Nachname beim ersten Mal ausgeschrieben.

Beiträgen zu den Römischen Mitteilungen stellt der Autor/ die Autorin drei kurze Zusammenfassungen von jeweils max. 100 Wörtern auf Deutsch, Englisch und Italienisch voran. Zusätzlich ergänzen jeweils max. 5 Schlagworte in den entsprechenden Sprachen die Zusammenfassungen. Die Schlagworte sollten sich an dem Thesaurus-Baum des online-Katalogs des DAI (Zenon) orientieren.

Sowohl die Richtlinien der alten, als auch der neuen Rechtschreibung sind zulässig, unbedingt zu beachten ist aber die Einheitlichkeit innerhalb eines Beitrags.

Zusätzlich zum Textmanuskript und den Abbildungen jeweils als einzelne Datei reichen Sie bitte eine PDF-Datei mit Text und Abbildungen (Fließtext mit nummerierten Abbildungen am Ende) ein, die im Sinne der Unabhängigkeit des Begutachtungsverfahrens keine Hinweise auf den Autor enthalten sollte.

Den Autoren und Autorinnen wird als Hilfestellung eine Checkliste zur Vorbereitung und Abfassung von Manuskripten zur Verfügung gestellt.

2. Die Textabbildungen

Aus Kostengründen ist eine sparsame Bebilderung ratsam. Für mehrteilige Textabbildungen erstellt die Autorin/der Autor einen Layout-Vorschlag im Rahmen des Satzspiegels (Roh-Layout-Skizze: ungefähre Plazierung der einzelnen Abbildungen, Anordnung der Fotos, Größenangaben etc. - bitte Fotos nicht aufkleben!), der bei Festlegung des endgültigen Layouts durch Redaktion und Verlag nach Möglichkeit berücksichtigt wird. Bei einzelnen Abbildungen wird darum gebeten anzugeben, ob ein Endformat in ganzer oder halber Breite des Satzspiegels vorgesehen ist. Farbdruck und Klapptafeln sind nur in begründeten Fällen nach Absprache möglich. Die Entscheidung über die Auswahl der Abbildungen und das endgültige Layout liegen beim DAI Rom.

Fotos sollen immer genügend Rand um das Objekt haben, mindestens 5 mm. Auf den Rückseiten soll ein Pfeil anzeigen, wo oben ist. Falls von einem Foto nur ein Ausschnitt reproduziert werden soll, ist dieser als Rahmen auf der Rückseite des Bildes anzugeben.
Fotos von Kleinfunden sollen, wenn möglich, maßstäblich geliefert werden. Falls ein Maßstab nicht mitfotografiert ist, soll dieser auf der Rückseite des Fotos als Strecke aufgezeichnet werden, z. B. |----| =11,3 cm. Mitfotografierte Maßstäbe sind für die maßstäbliche Verkleinerung in der Reproanstalt hilfreich, sollten aber so stehen, daß sie für den Druck abgedeckt werden können. Der Maßstab wird dann in der Bildlegende angegeben (z. B. M 1:3).

Strichzeichnungen, Pläne und Skizzen sollen in bester Qualität, tiefschwarz, möglichst in Tusche geliefert werden. Schraffuren dürfen nicht so eng sein, daß sie bei der beabsichtigten Verkleinerung zusammenlaufen (in der Regel mindestens 0,5 mm Linienabstand nach Verkleinerung!). Die Verkleinerung ist auch bei der Wahl der Strichstärke und der Beschriftungsgrößen zu beachten. Pläne und Karten sollen mit Maßstab und Nordpfeil versehen sein. Sie sollen keine Beschriftungen aufweisen, die in die Legende gehören. Es empfiehlt sich, in diesen Fragen der Reproduktion von Zeichnungen und ihrer Beschriftung rechtzeitig die Redaktion zu kontaktieren, damit nicht später alles geändert werden muss.

Ein durchlaufendes Abbildungsverzeichnis aller Fotos, Zeichnungen und Pläne enthält die Abbildungsunterschriften und benennt die Inhaber der Rechte an den Illustrationen. Vorhandene Publikationsgenehmigungen der Autorin/des Autors für alle Abbildungen werden von der Redaktion vorausgesetzt. Alle Folgen bei nicht vorhandenen Rechten trägt die Autorin/der Autor.

Für alle Abbildungen und Beilagen sind durch die Autorin/den Autor Legenden zu erstellen und, getrennt nach Abbildungs- und Beilagenlegenden, in einer eigenen Liste aufzuführen.
Zur Vereinfachung der Datenübermittlung an die Gutachter sind die Abbildungen auch als niedrigaufgelöste Scans hilfreich. Unbedingt erforderlich sind diese bei Fotoabzügen.

3. Die Drucklegung

Für jeden Beitrag sind der Redaktion Namen (mit akademischen Titeln) und Adressen aller Autoren mitzuteilen. Bei mehreren Autoren ist festzulegen, wer für die Fahnenkorrektur verantwortlich ist.
Fahnen stehen von Seiten der Redaktion künftig als PDF zur Verfügung. Die Korrekturen sollten auf einem Ausdruck markiert und per Post versandt werden. Nachträge zum Manuskript durch die Autoren sind nach Redaktionsschluß bzw. nach der Redaktion des Textes nicht mehr möglich. Auch Textänderungen und -zusätze in der Fahne sind möglichst zu vermeiden. Alle Fahnenkorrekturen, die über die Berichtigung von Satzfehlern hinausgehen, gelten als Autorenkorrekturen. Das DAI behält sich vor, der Autorin/dem Autor alle aus Autorenkorrekturen entstandenen Zusatzkosten in Rechnung zu stellen (siehe unten 5. Korrekturkosten).
Die Redaktion behält sich das Recht vor, Korrekturwünsche der Autorin/des Autors nicht zu übernehmen und ihrerseits bis zur letzten Fahne Kürzungen und sprachliche Verbesserungen im Text durchzuführen.
Bildunterlagen und Manuskript werden nach Erscheinen des Werkes an die Autorin/ den Autor zurückgesandt.
Von Beiträgen in den Römischen Mitteilungen erhält die Autorin/der Autor derzeit 30 kostenlose Sonderdrucke. Bei mehreren Autoren erfolgt die Verteilung nach Vereinbarung der Autoren untereinander. Mit dem Imprimatur können zusätzliche (kostenpflichtige) Sonderdrucke beim Verlag bestellt werden.

4. Hinweise für Datenträger

Auf den Datenträgern (CD-Rom) sind nur die Dateien zu belassen, die für den Satz relevant und mit dem gleichzeitig eingereichten Ausdruck identisch sind. Eine beiliegende Liste muss Auskunft über die auf der CD-Rom befindlichen Dateien und ihre Zuordnung zu den Textabschnitten geben.

Bitte beachten Sie zu den Datenformaten folgende Hinweise:

a) Texte:
- Textdateien können nur im RTF-, ODT-, oder DOC-Format eingereicht werden.
- Tabellen sollen im ODS- oder EXC-Format eingereicht werden.

b) Bilder:
- Digitale Originalaufnahmen sollten als RAW (CR2, NEF, F3X etc.) abgegeben werden, wobei gegebenenfalls zusätzlich noch ein TIFF beigelegt werden kann.
- Scans von Bildern sollten im TIF-Format eingereicht werden, mit einer Auflösung von 350ppi bezogen auf das Endformat.
- Digitale Bildvorlagen müssen mindestens eine Breite von 1200 Pixel (px), bei ganzseitigen Abbildung 1800px aufweisen.

c) Zeichnungen und Pläne
- Scans von Strichzeichnungen sollten ebenfalls als TIFF eingereicht werden, jedoch mit einer Auflösung von 1200ppi bezogen auf das Endformat.
- Vektorzeichnungen können nur als EPS, AI, SVG oder PDF abgegeben werden, wobei alle Schriften eingebunden sein müssen.
- CAD-Zeichnungen können als DXF abgegeben werden, wobei jedoch zusätzlich ein PDF beigefügt werden muss.
Alle Zeichnungen sollten unter Berücksichtigung des Endmaßstabes (Satzspiegel) angelegt sein, deshalb bitte keine Linienstärken unter 0,3 Punkt und kein Raster unter 10%. Bei allen Zeichnungen empfiehlt es sich zudem, einen Ausdruck in ausreichender Qualität beizulegen.

5. Korrekturkosten

Leider haben sich immer wieder Schwierigkeiten bezüglich Umfang und Kosten der Autorenkorrekturen ergeben. Die Abt.Rom des DAI behält sich daher vor, den Autorinnen und Autoren alle aus Autorenkorrekturen resultierenden Kosten in Rechnung zu stellen. Als Autorenkorrekturen gelten alle Veränderungen gegenüber dem der Druckerei übergebenen Manuskript, also auch aufzulösende Blockaden!
Da sich viele Autoren über die Höhe der Korrekturkosten nicht im Klaren sein werden, fügen wir hier eine kleine Zusammenstellung auf dem gegenwärtigen Stand an (ohne Gewähr).

TEXT
eine Seite neuer Umbruch ca. EURO 12.-
Satzkosten für eine Seite ca. EURO 22.-

ABBILDUNGEN
neues Klischee für halb- bis ganzseitige Textabbildung ca. EURO 12.-
neues Klischee für kl. Textabbildung ca. EURO 8.- (beides auch notwendig bei nachträgl. Vergrößern oder Verkleinern).
Umbau einer Seite mit 4 Abbildungen (4 neue Klischees) ca. EURO 24.-
Setzen einer neuen Legende ca. EURO 5.-
Sollte bei einer Fahnenkorrektur aus wissenschaftlichen Gründen ein Nachtrag unumgänglich sein, empfiehlt es sich, diesen nicht in den Text einzuarbeiten, sondern als Zusatz ans Ende des Beitrages setzen zu lassen, da hierfür nur die normalen Satzkosten berechnet werden. Dabei ist darauf zu achten, ob der Nachtrag in dem vorhandenen Freiraum am Schluß des Beitrags Platz findet.

Damit Ihre Post auch bei evtl. Abwesenheit eines Mitarbeiters Beachtung findet, richten Sie Ihre Zuschriften bitte ohne Nennung eines Empfängernamens an das

Deutsche Archäologische Institut
Redaktion
Via Sardegna 79
I - 00187 Roma
redaktion@rom.dainst.org

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Aktualisiert: 31.01.2009

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