Korruptionsprävention

© DAI // Anonym

Gemeinsam gegen Korruption

Korruption ist ein komplexes und verdecktes Phänomen, das in einer global vernetzten Welt der Allgemeinheit große materielle Schäden zufügt und zum Verlust von Regelvertrauen führt.
Korruption in der öffentlichen Verwaltung schädigt das Ansehen des Öffentlichen Dienstes und zerstört das Vertrauen in die Unparteilichkeit, Objektivität und Integrität der Staatsverwaltung.

Die Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung vom 30. Juli 2004 ist für alle Beschäftigten in der Bundesverwaltung der rechtliche Rahmen für die Korruptionsprävention.

Im Geschäftsbereich des Deutschen Archäologischen Instituts hat die  Korruptionsprävention einen hohen Stellenwert. Der Beauftragte für Korruptionsprävention im Deutschen Archäologischen Institut wirkt auf eine konsequente Umsetzung der Richtlinie hin. Das interne Regelwerk zur Korruptionsprävention richtet sich nach den Vorgaben des  Auswärtigen Amts, füllt den Rahmen der Richtlinie aus und gibt allen Beschäftigten damit auch Orientierung.

Ihre Fragen zur Korruptionsprävention oder auch Hinweise auf einen möglichen Korruptionsverdacht im Geschäftsbereich des Deutschen Archäologischen Instituts richten Sie bitte an die Beauftragte für Korruptionsprävention Bianka Fellmer:

 

Korruptionsprävention

Ansprechperson f. Korruptionsprävention

Bianka Fellmer

Podbielskiallee 69-71
D-14195 Berlin
Telefon: +49 (0)30 187711-461
Fax: +49 (0)30 187711-190
E-Mail: korruptionspraevention@dainst.de

dainst.org/korruptionspraevention