Vom Manuskript zum Buch
Einführung Publizieren am DAI
Vom Manuskript zum veröffentlichten Werk
1. Im Vorfeld
Zeitschriften
Das Deutsche Archäologische Institut ist Herausgeber von zur Zeit 14 laufenden international renommierten Zeitschriften, in denen unabhängig von DAI-Projekten Forschungsarbeiten internationaler Fachkolleginnen und -kollegen veröffentlicht werden. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind daher ausdrücklich eingeladen, Beiträge für die Zeitschriften des DAI einzureichen. Kriterien für die Veröffentlichung sind ‒ abgesehen von der Selbstverpflichtung zum Umgang mit Artefakten unbekannter Herkunft ‒ in erster Linie die wissenschaftliche Qualität, die durch ein Begutachtungsverfahren bestätigt werden muss, sowie das Einhalten der im DAI üblichen formalen Qualitätsstandards.
Informationen zur thematischen Ausrichtung, Herausgeberinnen und Herausgeber und den zuständigen Redaktionen finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Zeitschrift. Zu weiteren Informationen bezüglich der Beitragseinreichung siehe unten unter 3 a.
Reihen
Darüber hinaus gibt das DAI zurzeit circa 70 thematisch definierte Reihen heraus, in denen Forschungsarbeiten ‒ großteils in monographischer Form, vereinzelt auch als Sammelwerke ‒ erscheinen. In der Mehrzahl der Reihen werden die Forschungsergebnisse zu einzelnen Grabungsplätzen und Forschungsprojekten des Deutschen Archäologischen Instituts vorgelegt. Die Herausgeber der Reihen sind daher häufig mit den Grabungsleiterinnen und -leitern identisch, die das Publikationskonzept für die Grabung erarbeiten und mit den Redaktionen des DAI und den wissenschaftlichen Beiräten abstimmen. In den Publikationsreihen des DAI werden somit vorrangig Forschungsergebnisse aus Projekten des DAI vorgelegt. Wir bitten von einem unaufgeforderten Einreichen von Manuskripten abzusehen.
• Planungsprozess und Bewilligung
Die Herausgeberinnen und Herausgeber einer Reihe erarbeiten ein Publikationskonzept für die Reihe, in der die inhaltliche Struktur und das geplante Erscheinen der Bände dargelegt werden. Leitendes Kriterium sind die wissenschaftliche Stringenz und Qualität des Konzepts. Durch die finanziellen und personellen Kapazitäten sind grundlegende Rahmenbedingungen definiert, die Einfluss auf die Planung nehmen. Darüber hinaus beraten die wissenschaftlichen Beiräte die Zweigstellen bei der Konzeption der allgemeinen Publikationsstrategie.
Informationen zu den Herausgeberinnen und Herausgebern und den zuständigen Redaktionen finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Reihe.
• Standardvereinbarungen
Zukünftig werden im Rahmen aller DAI-Projekte verbindliche Vereinbarungen zur Erarbeitung von Forschungsergebnissen abgeschlossen. In diesen legen das DAI, die Projektleitung bzw. der Herausgeber sowie die Projektmitarbeiterinnen und -mitarbeiter im Vorfeld auch einen Zeitplan für die Projektarbeiten fest, der ausdrücklich auch die Publikation der Ergebnisse einschließt.
Informationen zu den Herausgeberinnen und Herausgebern und den zuständigen Redaktionen finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Reihe.
2. Manuskriptvorbereitung
Nachdem die unter 1. genannten Punkte im Vorfeld geklärt wurden, muss jedes Manuskript ‒ inklusive aller Text- und Abbildungsteile ‒ entsprechend den DAI-Konventionen satzfertig vorbereitet werden. Es ist dabei zwingend notwendig, dass der Text mitsamt seines Zitationsapparates formal korrekt gestaltet ist, damit der Redaktionsprozess und später insbesondere die satztechnische Weiterverarbeitung reibungslos und vor allem schnell ablaufen können. Außerdem geht es darum sicherzustellen, dass das analoge und digitale Abbildungsmaterial den geforderten Qualitätsstandards für den Druck entspricht.
Für die Publikationen der Zentrale und der Abteilungen des DAI sowie für die Veröffentlichungen der Kommission für Archäologie Außereuropäischer Kulturen gelten einheitlich die Richtlinien für Publikationen; die Römisch-Germanische Kommission sowie die Kommission für Alte Geschichte und Epigraphik nutzen für ihre Publikationsorgane abgewandelte Versionen, über die Sie sich auf den entsprechenden Seiten der Kommissionen informieren können.
Die Richtlinien liefern detaillierte Hinweise, was bei der Vorbereitung der Manuskripte zu beachten ist, damit diese den geforderten formalen Kriterien entsprechen und als satzfertig gelten können.
Wichtig ist zudem, dass für alles Bildmaterial, für das man nicht selbst die Nutzungsrechte besitzt, im Vorfeld rechtzeitig Publikationsgenehmigungen eingeholt werden.
Beiträge, die nicht den formalen Kriterien zur Manuskriptgestaltung entsprechen, werden nicht zur Publikation angenommen und zur Überarbeitung an die Autorinnen und Autoren zurückgeschickt.
Das Deutsche Archäologische Institut empfiehlt allen Autorinnen und Autoren die Nutzung von ORCID, deren Etablierung in Deutschland von der DFG gefördert wird. Neben der eindeutigen Identifizierung von Autorinnen und Autoren bietet die Nutzung verschiedene zusätzliche Vorteile. Informationen dazu finden Sie hier.
3 a. Einreichung, Begutachtung und Druckannahme bei Zeitschriften
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind herzlich eingeladen, Beiträge für die Zeitschriften des DAI bei den zuständigen Redaktionen einzureichen. Die Beiträge sollten dem Profil der jeweiligen Zeitschrift entsprechen. Im Zweifelsfall bitten wir um Rücksprache mit den Herausgeberinnen und Herausgebern vor Einreichung des Beitrages.
Passt der eingereichte Beitrag in das thematische Spektrum des jeweiligen Publikationsorgans, wird das Manuskript von den Herausgebern in das Begutachtungsverfahren geleitet. Mit Unterstützung des wissenschaftlichen Beirats werden die Manuskripte in einem doppelblinden Verfahren von einem Gutachter / einer Gutachterin mit entsprechender fachlicher Expertise inhaltlich begutachtet. Zugleich erstellt die zuständige Redaktion ein formales Gutachten zur Manuskriptgestaltung.
Entspricht ein Manuskript nicht den inhaltlichen wie formalen Qualitätsstandards, wird es entweder mit Auflagen zur Bearbeitung an den Autor / die Autorin zurückgeschickt oder abgelehnt.
Bitte beachten Sie, dass jede DAI-Zeitschrift ihren eigenen Redaktionsschluss hat, bis zu dem die Beiträge für einen bestimmten Jahrgang eingereicht werden müssen, sowie im Einzelfall zusätzliche Spezifikationen zur Vorbereitung der Manuskripte vorgegeben sind. Informationen finden Sie auf den entsprechenden Seiten unter Zeitschriften bzw. den Seiten der zuständigen Redaktionen.
3 b. Einreichung, Begutachtung und Druckannahme bei Reihen, Sammelwerken und Monographien
Wie oben unter 1. vermerkt, werden Werke, die nicht in Assoziation mit DAI-Projekten entstanden sind, nicht oder nur in sehr vereinzelten Ausnahmefällen in den Reihen des DAI veröffentlicht. Es können zudem nur Manuskripte eingereicht werden, wenn dies vorher detailliert zwischen Herausgeber, Autor / Autorin und der zuständigen Abteilung / Kommission abgesprochen wurde und geprüft wurde, ob die notwendigen Kapazitäten und Ressourcen zur Verfügung stehen.
Danach werden die Manuskripte sowohl einem fachwissenschaftlichen als auch redaktionellen Begutachtungsverfahren unterzogen, das die Herausgeberinnen und Herausgeber koordinieren. In verschiedenen Zweigstellen werden die wissenschaftlichen Beiräte in die Publikationsannahmeverfahren eingebunden. Entspricht ein Manuskript nicht den inhaltlichen wie formalen Qualitätsstandards, wird es entweder mit Auflagen zur Bearbeitung an den Autor / die Autorin zurückgeschickt oder abgelehnt.
Bitte beachten Sie insbesondere, dass für sämtliche Inhalte alle notwendigen Nutzungsrechte eingeholt worden sein müssen. Neben den Herausgeberinnen und Herausgebern der jeweiligen Reihen sind auch hier die entsprechenden Redaktionen Ansprechpartner für alle Fragen im Vorfeld.
Angaben zu den Einreichungsfristen oder sonstigen zweigstellenspezifischen Modalitäten zur Publikationsannahme können Sie bei den jeweiligen Redaktionen erfragen.
4. Der Redaktionsprozess
Nach der Annahme eines Manuskripts liegt das gesamte Publikationsmanagement bei der zuständigen Redaktion. Oftmals übernehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbst das Fachlektorat; in vielen Fällen bearbeiten auch externe Redakteurinnen und Redakteure die Manuskripte redaktionell, wobei in beiden Fällen jeder Schritt in enger Abstimmung mit den Autorinnen und Autoren erfolgt.
In diesem Stadium werden auch die notwendigen Verträge zwischen Autorin bzw. Autor und DAI geschlossen.
Nach dem Satz des Manuskripts erhalten die Autorinnen und Autoren eine komplette Umbruchversion zur Qualitätskontrolle und zur finalen Freigabe.
Ansprechpartnerin ist in allen Stadien des Herstellungsprozesses die jeweilige Redaktion.
5. Verträge
Im Falle der Zeitschriften setzt das DAI eine Publikationsvereinbarung auf, die die Autorinnen und Autoren unterzeichnen. Dem DAI wird darin das Recht zur Veröffentlichung der Beiträge in der jeweiligen Zeitschrift eingeräumt. Da das DAI seine Publikationsorgane auch im Internet zugänglich machen wird und auch Autorinnen und Autoren zunehmend Interesse daran haben, ihre Aufsätze nach dem Erscheinen der Zeitschrift in Repositorien etc. zur Verfügung zu stellen, werden zudem die Fragen der Online-Stellung inklusive der entsprechenden Fristen usw. geregelt. Die Autorinnen und Autoren versichern zudem in der Publikationsvereinbarung, dass sie über sämtliche Nutzungsrechte verfügen bzw. diese von den Inhaberinnen und Inhabern derselben eingeholt haben. Dies gilt insbesondere für Bildvorlagen, Zeichnungen, Reproduktionen und muss sich auch auf die Online-Nutzung erstrecken. Zudem werden in den Publikationsvereinbarungen – sofern vorgesehen – die Zahl von Sonderdrucken und der Umgang mit digitalen PDF-Offprints geregelt.
Auch bei den Reihen gilt, dass die Verträge eine Online-Nutzung vorsehen. Wie bei den Zeitschriften müssen die Autorinnen / Autoren versichern, dass sie für Print und Online über sämtliche Nutzungsrechte verfügen bzw. diese eingeholt haben. Neben den allgemeinen Parametern wie Auflagenhöhe usw. wird im Autorenvertrag die Anzahl der Freiexemplare festgelegt (i. d. R. 5 Ex.) sowie die Rabatt-Konditionen zum Eigenerwerb (meist um die 33%) vereinbart.
6. Nach dem Druck
Nach Erscheinen des Werkes werden vom Verlag bei Zeitschriften die Sonderdrucke (mittlerweile überwiegend in PDF-Form) bzw. bei Monographien die Freiexemplare (zur Zeit 5 Ex.) an die Autorinnen und Autoren verschickt. Die Verfasserinnen / Verfasser von Monographien können zusätzlich bis zu 15 Rezensionsorgane auswählen, an die das DAI weitere Freiexemplare versendet, und weitere 5 Exemplare für Belegzwecke beantragen, die vom Verlag dann direkt an die entsprechenden Institutionen verschickt werden.