Data Policy

des DAI

© DAI // Anonym

Leitlinien zum Umgang mit Forschungsdaten des Deutschen Archäologischen Institutes

Mit der Gründung des Istituto di Corrispondenza Archeologica wurde 1829 in Rom der Grundstein für das Deutsche Archäologische Institut gelegt. Heute ist das Deutsche Archäologische Institut als Forschungsinstitut weltweit tätig. Es hat die Aufgabe, Forschungen auf dem Gebiet der verschiedenen archäologischen Disziplinen und ihrer Nachbarwissenschaften weltweit durchzuführen, zu fördern und zu veröffentlichen. Es fördert die fachwissenschaftliche und disziplinäre Vielfalt sowie die internationale Zusammenarbeit und die Entwicklung integrierender Forschungsansätze. Es unterhält Forschungsinfrastrukturen, die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aller Nationen offenstehen. Hierzu zählen u.a. Archive, Bibliotheken und Fototheken in analoger und digitaler Form. Seit 2004 betreibt es in Kooperation mit dem Forschungsarchiv für Antike Plastik, dem Rechenzentrum der Universität zu Köln und weiteren Partnern die digitale Forschungsdateninfrastruktur iDAI.welt. Die Forschungsinfrastrukturen wurden an der Zentrale des DAI in Berlin 2019 zu Zentralen Wissenschaftlichen Diensten (ZWD) zusammengefasst.

Rechtliche Grundlage für den Umgang mit Forschungsdaten aus archäologischen Projekten des Deutschen Archäologischen Instituts ist die Konvention von La Valetta [1]. In ihr sind die besonderen Sorgfaltspflichten im Umgang mit Dokumentationen aus archäologischen Projekten festgeschrieben. 2013 zeichnete das DAI zudem die Berliner Erklärung „Berlin Declaration on Open Access to Knowledge in the Sciences and Humanities“[2].
Es fühlt sich grundlegenden Empfehlungen für das wissenschaftliche Forschungsdatenmangement wie den FAIR-Prinzipien verpflichtet, nach denen Forschungsdaten Findable, Accessible, Interoperable und Reusable sein müssen. Im Rahmen des DFG-Projektes IANUS hat das DAI an der Entwicklung von IT-Empfehlungen mitgearbeitet, die für die Arbeit im DAI eine verbindliche Leitlinie sind [3]. Im Rahmen des IANUS-Projektes wurde zudem ein Dienst für die Langzeitsicherung archäologischer Daten geschaffen.

Das DAI trägt auf der Basis seiner Forschung europa- und weltweit zum Schutz, Erhalt und zur Vermittlung des kulturellen Erbes bei und dient damit auch der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik sowie der Außenwissenschaftspolitik. Die Bereitstellung und Aufbereitung von Informationen und Daten für den Auf- und Ausbau digitaler Denkmalregister und den Schutz, Erhalt und der Vermittlung des kulturellen Erbes sind für das DAI daher ein besonderes Anliegen.

 

Forschungsdaten und Forschungsdatenmanagement (FDM)

Das DAI folgt den vom Rat für Informationsinfrastrukturen vorgeschlagenen Definitionen (Permalink auf der RfII-Website: http://www.rfii.de/?p=2039; URN der Online-Ausgabe bei der Deutschen Nationalbibliothek: urn:nbn:de:101:1-201607146410):

„Forschungsdaten sind Daten, die im Zuge wissenschaftlicher Vorhaben entstehen, z. B. durch Beobachtungen, Experimente, Simulationsrechnungen, Erhebungen, Befragungen, Quellenforschungen, Aufzeichnungen, Digitalisierung, Auswertungen. Forschungspragmatisch, wenn auch nicht immer trennscharf, lassen sich Forschungsprimärdaten von -sekundärdaten unterscheiden, die den Entstehungsprozess der Primärdaten dokumentieren und kontextualisieren. Im Forschungsprozess können Sekundärdaten selbst wieder zu Primärdaten werden, was für den Lebenszyklus von Forschungsdaten von Bedeutung ist. Das Forschungsdatenmanagement umfasst alle  über das Forscherhandeln im engeren Sinne hinaus auch organisationsbezogenen  Maßnahmen, die getroffen werden müssen, um qualitätsvolle Daten zu gewinnen, um die gute wissenschaftliche Praxis im Datenlebenszyklus einzuhalten, um Ergebnisse reproduzierbar und Daten zur Nachnutzung verfügbar zu machen und um ggf. bestehenden Dokumentationsverpflichtungen (z. B. im Gesundheitswesen) Rechnung zu tragen. Zunehmend fordern Förderorganisationen von Projektnehmern die Erstellung eines Datenmanagementplans sowie von wissenschaftlichen Institutionen, dass sie sich auf die Erfordernisse eines Nachhaltigkeit gewährleistenden Datenmanagements einstellen. Datenmanagementpläne zu Anfang eines Projekts oder einer Forschungsarbeit sind geeignet, die zu nutzenden und zu generierenden Daten und die notwendigen Dokumentationen, Metadaten und Standards zu beschreiben, mögliche rechtliche Einschränkungen (z. B. Datenschutz) rechtzeitig zu benennen, benötigte Speicherressourcen einzuplanen sowie Kriterien festzulegen, welche Daten Externen in welcher Form verfügbar gemacht werden und wie langfristig die Daten zu sichern sind. Auf der Organisationsebene müssen forschende Einrichtungen (z. B. Hochschulen) den Zugang zu entsprechenden Infrastrukturdiensten innerhalb der Einrichtung (z. B. durch Auf- und Ausbau passender Kapazitäten) oder in Zusammenarbeit mit externen Partnern (durch Kooperationsverträge etc.) sichern.“

 

© DAI // T. Lemke-Mahdavi

Grundlagen

Die ZWD des DAI tragen in Absprache und Zusammenarbeit mit den Abteilungen und Kommissionen dafür Sorge, dass den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des DAI grundlegende Infrastrukturen für die analogen und digitalen Daten zur Verfügung stehen. Dazu gehören u.a.

  • dynamische Datenbank- und Archivierungssysteme zur Erfassung und langfristigen Bereitstellung von strukturiert eingegebenen Forschungsdaten
  • Cloud-Strukturen zur kurz- bis mittelfristigen Vorhaltung sämtlicher Forschungsdaten
  • Datensicherung der Cloud-Strukturen durch Backup- und Archive-Dienste
  • Langzeitarchivierung nach dem OAIS-Standard (Open Archive Initiative System-Referenzmodell, ISO-Standard 14721:2012) über IANUS

© DAI // T. Lemke-Mahdavi

Verpflichtung

Verpflichtungen für das FDM ergeben sich für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus ihrem Arbeitsverhältnis zum DAI, aus Vorgaben der Gast- und Partnerländer sowie durch Vorgaben von Mittelgebern.

Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler

  • wenden die unter IANUS entwickelten IT-Empfehlungen an,
  • setzen die FAIR-Prinzipien um und tragen für die Einhaltung der Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis Sorge,
  • tragen für die Sicherung und Zugänglichkeit ihrer Forschungsdaten Sorge,
  • halten die Vorgaben ihrer Gast- und Partnerländer sowie von Mittelgebern zum Forschungsdatenmanagement ein,
  • stimmen Entwicklungen im Bereich der Informationsinfrastrukturen mit den Zentralen Wissenschaftlichen Diensten ab,
  • verstärken ihre Bemühungen für eine Publikation aktueller und historischer Forschungsdaten.

Die ZWD

Die Leitung der Zentralen Wissenschaftlichen Dienste (ZWD) übernimmt die Fachaufsicht für ihre Arbeitsbereiche DAI-weit. Sie befördert Abstimmungsprozesse, Aus- und Weiterbildungen und das Ineinandergreifen von ZWD-seitigen und Abteilungs- bzw. Kommissions-seitigen Arbeitsschritten beim Forschungsdatenmanagement. An den Abteilungen und Kommissionen wurden 2019 Personalstrukturen für das digitale Forschungsdatenmanagement geschaffen, deren Aufgabe darin besteht, die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des DAI im Forschungsdatenmanagement zu unterstützen und das Forschungsdatenmanagement in Zusammenarbeit mit den ZWD umzusetzen. Die ZWD

  • unterstützen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler beim Forschungsdatenmanagement,
  • entwickeln die Dienste konsequent entlang der wissenschaftlichen Bedarfe sowie nationalen und internationalen Standards weiter,
  • tragen für die technischen Grundlagen der Langzeitsicherung der Daten Sorge.

 


[1] The European Convention on the Protection of the Archaeological Heritage, signed at Valetta, 16.1.1992, für Deutschland Bundesgesetzblatt vom 15. Oktober 2002: www.coe.int/en/web/conventions/full-list/-/conventions/treaty/143.

[2] Berliner Erklärung zu open Access

[3] https://www.ianus-fdz.de/it-empfehlungen/